Keinem Gl�ubigen steht es zu, einen anderen Gl�ubigen zu t�ten, es sei denn aus Versehen. Und wer einen Gl�ubigen aus Versehen t�tet: dann soll er einen gl�ubigen Sklaven befreien und Blutgeld an seine Erben zahlen, es sei denn, sie erlassen es aus Mildt�tigkeit. War er (der Get�tete) aber von einem Volk, das euer Feind ist, und ist der (der ihn get�tet hat) gl�ubig: dann soll er einen gl�ubigen Sklaven befreien; war er aber von einem Volk, mit dem ihr ein B�ndnis habt: dann soll er Blutgeld an seine Erben zahlen und einen gl�ubigen Sklaven befreien. Wer (das) nicht kann: dann (soll er) zwei Monate hintereinander fasten (dies ist) eine Vergebung von Allah. Und Allah ist Allwissend, Allweise.