La�t sie wohnen, wo ihr wohnt, gem�� euren Mitteln; und tut ihnen nichts zuleide in der Absicht, es ihnen schwer zu machen. Und wenn sie schwanger sind, so bestreitet ihren Unterhalt, bis sie zur Welt bringen, was sie getragen haben. Und wenn sie (das Kind) f�r euch stillen, (dann) gebt ihnen ihren Lohn und geht g�tig miteinander um; wenn ihr aber Schwierigkeiten miteinander habt, dann soll eine andere (das Kind) f�r den (Vater) stillen.