Und pr�ft die Waisen, bis sie die Ehereife erreicht haben; und wenn ihr in ihnen Vernunft wahrnehmt, so h�ndigt ihnen ihr Gut aus. Und zehrt nicht auf verschwenderisch und in Eile (in der Erwartung), da� sie nicht gro�j�hrig w�rden. Und wer (als Vormund) reich ist, der soll sich zur�ckhalten, und wer arm ist, der soll nach Billigkeit zehren. Und wenn ihr ihnen ihr Gut aush�ndigt, lasset dies vor ihnen bezeugen. Es gen�gt jedoch, da� Allah die Rechenschaft vornimmt.