Wenn ihr Zweifel hegt (�ber) jene eurer Frauen, die keine Menstruation mehr erhoffen, (dann wisset, da�) ihre Frist drei Monate betr�gt, und (das gleiche gilt f�r) diejenigen, die noch keine Menstruation gehabt haben. Und f�r die Schwangeren soll die Frist solange dauern, bis sie zur Welt bringen, was sie getragen haben. Und dem, der Allah f�rchtet, wird Er Erleichterung in seinen Angelegenheiten verschaffen.