Und sprich zu den gl�ubigen Frauen, da� sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Keuschheit wahren und ihren Schmuck nicht zur Schau tragen sollen - bis auf das, was davon sichtbar sein darf, und da� sie ihren Schal um ihre Kleidungsausschnitte schlagen und ihren Schmuck vor niemand (anderem) enth�llen sollen als vor ihren Gatten oder V�tern oder den V�tern ihrer Gatten oder ihren S�hnen oder den S�hnen ihrer Gatten oder ihren Br�dern oder den S�hnen ihrer Br�der oder S�hnen ihrer Schwestern oder ihren Frauen oder denen, die sie von Rechts wegen besitzen, oder solchen von ihren m�nnlichen Dienern, die keinen Geschlechtstrieb mehr haben, und den Kindern, die der Bl��e der Frauen keine Beachtung schenken. Und sie sollen ihre F��e nicht so (auf den Boden) stampfen, da� bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verbergen. Und wendet euch allesamt reum�tig Allah zu, o ihr Gl�ubigen, auf da� ihr erfolgreich sein m�get.