Und wer von euch nicht verm�gend genug ist, um gl�ubige Frauen zu heiraten, der heirate von dem Besitz eurer rechten Hand unter euren gl�ubigen M�gden; und Allah kennt euren Glauben sehr wohl. Ihr seid einer vom anderen. Darum heiratet sie mit Erlaubnis ihrer Familien und gebt ihnen ihre Brautgabe nach Billigkeit, wenn sie keusch sind, weder Unzucht treiben noch insgeheim Liebhaber nehmen. Und wenn sie, nachdem sie verheiratet sind, der Unzucht schuldig werden, dann sollen sie die H�lfte der Strafe erleiden, die f�r freie Frauen vorgeschrieben ist. Diese (Erleichterung) ist f�r diejenigen von euch (vorgesehen), die f�rchten, in Bedr�ngnis zu kommen. Da� ihr Geduld �bt, ist besser f�r euch; und Allah ist Allverzeihend, Barmherzig.