Und (verwehrt sind euch) verheiratete Frauen au�er denen, die ihr von Rechts wegen besitzt. Dies ist Allahs Vorschrift f�r euch. Und erlaubt ist euch au�er diesem, da� ihr mit eurem Geld Frauen begehrt, zur Ehe und nicht zur Hurerei. Und gebt denen, die ihr genossen habt, ihre Brautgabe. Dies ist eine Vorschrift; doch soll es keine S�nde sein, wenn ihr �ber die Vorschrift hinaus miteinander eine �bereinkunft trefft. Seht, Allah ist Allwissend und Allweise.