القــرآن الكريــم

سُورَةُ البَقَرَةِ


Und die M?tter stillen ihre Kinder zwei volle Jahre. (Das gilt) f?r die, die das Stillen vollenden wollen. Und es obliegt dem, dem das Kind geboren wurde, f?r ihre Nahrung und Kleidung auf g?tige Weise Sorge zu tragen. Von keiner Seele soll etwas gefordert werden ?ber das hinaus, was sie zu leisten vermag. Einer Mutter soll nicht wegen ihres Kindes Schaden zugef?gt werden, und dem, dem das Kind geboren wurde, nicht wegen seines Kindes. Und f?r den Erben gilt das gleiche. Und wenn sie beide in gegenseitigem Einvernehmen und nach Beratung (das Kind vorzeitig) entw?hnen wollen, dann liegt darin kein Vergehen f?r sie. Und wenn ihr eure Kinder stillen lassen wollt, so ist es kein Vergehen f?r euch, sofern ihr das, was ihr vereinbart habt, in g?tiger Weise bezahlt. Und f?rchtet Allah und wisset, da? Allah wohl sieht, was ihr tut.

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