Die Scheidung ist zweimal. Dann (sollen die M�nner die Frauen) in angemessener Weise behalten oder im Guten entlassen. Und es ist euch nicht erlaubt, irgend etwas von dem zur�ckzunehmen, was ihr ihnen (als Brautgabe) gegeben habt, es sei denn, beide (Mann und Frau) bef�rchten, die Schranken Allahs nicht einhalten zu k�nnen. Und wenn ihr bef�rchtet, da� sie die Schranken Allahs nicht einhalten k�nnen, dann liegt kein Vergehen f�r sie beide in dem, was sie hingibt, um sich damit loszukaufen. Dies sind die Schranken Allahs, so �bertretet sie nicht. Und wer die Schranken Allahs �bertritt das sind diejenigen, die Unrecht tun.