Und vollendet den Hagg und die `Umra f�r Allah. Und wenn ihr daran gehindert werdet, so bringt ein Opfertier dar, das euch (zu opfern) leicht f�llt. Und schert nicht eure H�upter, bis das Opfertier seinen Bestimmungsort erreicht hat. Und wer von euch krank ist oder an seinem Haupt ein Leiden hat, der soll Ersatz leisten durch Fasten, Mildt�tigkeit oder Darbringen eines Schlachtopfers. Und wenn ihr euch sicher f�hlt, dann soll der, der die ´Umra mit dem Hagg vollziehen m�chte, ein Opfertier (darbringen), das ihm (zu opfern) leicht f�llt. Und wer keines zu finden vermag, soll drei Tage w�hrend des Hagg fasten und sieben, wenn ihr zur�ckgekehrt seid. Dies sind zehn insgesamt. Dies gilt f�r den, dessen Angeh�rige nicht nahe der heiligen Moschee wohnen. Und seid gottesf�rchtig und wisset, da� Allah streng ist im Strafen.