Und kommt dem Besitz der Waise nicht nahe, es sei denn zu ihrem Besten, bis sie ihre Vollj�hrigkeit erreicht hat. Und gebt volles Ma� und Gewicht in Billigkeit. Wir fordern von keiner Seele etwas �ber das hinaus, was sie zu leisten vermag. Und wenn ihr eine Aussage macht, so �bt Gerechtigkeit, auch wenn es einen nahen Verwandten (betrifft); und haltet den Bund Allahs ein. Das ist es, was Er euch gebietet, auf da� ihr ermahnt sein m�get."