Und wenn irgendeine von euren Frauen von euch zu den Ungl�ubigen fortgeht, dann gebt, wenn ihr (bei den Ungl�ubigen) Beute macht, jenen (Gl�ubigen), deren Frauen fortgegangen sind, das gleiche von dem, was sie (f�r ihre Frauen) ausgegeben haben. Und f�rchtet Allah, an Den ihr glaubt.