Wenn es aber bekannt wird, da� die beiden (Zeugen) sich der S�nde schuldig gemacht haben, dann sollen an ihre Stelle zwei andere aus der Zahl derer treten, gegen welche die beiden ausgesagt haben, und die beiden (sp�teren Zeugen) sollen bei Allah schw�ren: "Wahrlich, unser Zeugnis ist wahrhaftiger als das Zeugnis der beiden (fr�heren), wahrlich, wir geh�rten sonst zu den Ungerechten."