O ihr, die ihr glaubt! Wenn der Tod an einen von euch herantritt, liegt die Zeugenschaft zum Zeitpunkt der Testamentser�ffnung bei euch: (bei) zwei Redlichen unter euch, oder zwei anderen, die nicht zu euch geh�ren, wenn ihr gerade im Land herumreist und euch das Ungl�ck des Todes trifft. Ihr sollt sie beide nach dem Gebet zur�ckhalten; und wenn ihr zweifelt, so sollen sie beide bei Allah schw�ren: "Wir erstehen damit keinen Gewinn, handelte es sich auch um einen nahen Verwandten, und wir verhehlen das Zeugnis Allahs nicht; wahrlich, wir w�ren sonst S�nder."