O ihr, die ihr glaubt! Wenn der Tod an einen von euch herantritt, liegt die Zeugenschaft zum Zeitpunkt der Testamentser?ffnung bei euch: (bei) zwei Redlichen unter euch, oder zwei anderen, die nicht zu euch geh?ren, wenn ihr gerade im Land herumreist und euch das Ungl?ck des Todes trifft. Ihr sollt sie beide nach dem Gebet zur?ckhalten; und wenn ihr zweifelt, so sollen sie beide bei Allah schw?ren: "Wir erstehen damit keinen Gewinn, handelte es sich auch um einen nahen Verwandten, und wir verhehlen das Zeugnis Allahs nicht; wahrlich, wir w?ren sonst S?nder."